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ESMA gewährt Übergangsfrist

Dies gilt für juristische Personen bzw. LEI-fähige Entitäten. Die ESMA gab gestern bekannt, dass sie für Wertpapierdienstleister unter Bedingungen die LEI-Pflicht bis zum 30. Juni 2018 aussetzt. Zu den Bedingungen gehört, dass eine Wertpapierfirma die notwendige Dokumentation von ihren Kunden erhält, um für diese einen LEI zu beantragen.

Das Statement der ESMA vom 20. Dezember 2017 in deutscher Übersetzung durch die BaFIN finden Sie hier (PDF).

Das Statement der ESMA vom 20. Dezember 2017 finden Sie hier.

Den Artikel der Börsen-Zeitung vom 21. Dezember 2017 zur Übergangsfrist finden Sie hier.

Den Artikel der Börsen-Zeitung vom 21. Dezember 2017 zur Übergangsfrist finden Sie hier.